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CE-Kennzeichnung - eine Definition

Die CE-Kennzeichnung und ihre Bedeutung

Die CE-Kennzeichnung ist in Europa allgegenwärtig und dürfte den meisten Menschen bekannt sein. Das charakteristische Symbol findet sich auf Spielzeug, Haushaltsgeräten, Werkzeugen, Maschinen, Medikamenten und zahlreichen weiteren Produkten unterschiedlichster Art. Doch was verbirgt sich dahinter? Auf welchen Rechtsvorgaben beruht sie und für welchen Personenkreis ist sie interessant? Unser Ratgeber beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die CE-Kennzeichnung und ihre Bedeutung für Hersteller, Händler und Konsumenten.

Was bedeutet die Bezeichnung CE?

Die Ausformulierung der Abkürzung CE ist nicht ganz eindeutig. Als das Zeichen eingeführt wurde, hieß die Europäische Union noch Europäische Gemeinschaft und wurde in mehreren Amtssprachen mit CE abgekürzt. Dieses CE stand im Französischen für Communauté européenne, im Spanischen für Comunidad Europea, im Italienischen für Comunità europea und im Portugiesischen für Comunidade Europeia.

Heute wird CE mit dem französischen Begriff "Conformité Européenne" ausgeschrieben, deutsch: "Europäische Übereinstimmung" oder "Europäische Konformität". Die CE-Kennzeichnung ist ein verpflichtendes Konformitätszeichen. Es zeigt an, dass ein Produkt den geltenden europäischen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu verstehen, dass die CE-Kennzeichnung kein Sicherheitszeichen, Qualitäts- oder Gütesiegel im klassischen Sinne darstellt. Sie bestätigt lediglich, dass ein Produkt die Mindestanforderungen der relevanten EU-Richtlinien erfüllt. Das Zeichen wird innerhalb der EU von den Herstellern oder von ihnen beauftragten Bevollmächtigten angebracht, und zwar in den meisten Fällen ohne vorherige Überprüfung durch eine unabhängige Prüfstelle.

Vielmehr erklären die Hersteller mit dem Anbringen des CE Symbols gegenüber Aufsichtsbehörden, dass ihre Produkte sämtlichen geltenden europäischen Vorschriften entsprechen und für den europäischen Markt die Mindestsicherheitsstandards erfüllen. Erst durch diese Kennzeichnung darf ein Produkt im europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht werden.

Was sind die rechtlichen Grundlagen für die CE-Kennzeichnung?

Die Pflicht der CE-Kennzeichnung beruht auf verschiedenen Richtlinien und Verordnungen der EU, die jeweils für spezifische Produktgruppen gültig sind. EU-Verordnungen sind direkt gültig während EU-Richtlinien von den EU-Mitgliedsstaaten in nationalem Recht umgesetzt werden müssen. In Deutschland geschieht dies zum Beispiel durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sowie verschiedene Produktsicherheitsverordnungen (ProdSV).

Die CE-Kennzeichnung ist ein Bestandteil des Konzepts der europaweiten technischen Harmonisierung. Das Konzept sieht vor, dass innerhalb des europäischen Binnenmarktes ein freier Warenverkehr ermöglicht wird und parallel dazu einen hohen Schutz für Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten. Produkte, die ordnungsgemäß mit der CE-Kennzeichnung versehen sind, können grundsätzlich in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums verkauft werden. Oder umgekehrt: Produkte ohne CE-Kennzeichnung dürfen in der EU nicht vermarktet werden. Bei Zuwiderhandlungen drohen drastische Bußgelder, in Deutschland laut § 39 ProdSG bis zu 100.000 Euro.

Welche Produktgruppen müssen gekennzeichnet werden?

Die CE-Kennzeichnungspflicht besteht nicht für alle Produkte, sondern nur für solche, die unter eine oder mehrere der etwa 25 europäischen Produktrichtlinien oder -verordnungen fallen. Das sind in erster Linie Waren, bei deren Nutzung ein potenzielles Risiko für die Sicherheit und Gesundheit bestehen kann. Die Pflicht zur CE-Kennzeichnung ergibt sich immer aus einer spezifischen EU-Rechtsvorschrift. Ohne eine solche gesetzliche Grundlage ist das Anbringen der CE-Kennzeichnung ausdrücklich verboten.

Die folgende Aufzählung ist nicht abschließend. Insgesamt gibt es über 25 verschiedene EU-Richtlinien und Verordnungen, die eine CE-Kennzeichnung vorschreiben. Eine umfassende Übersicht findet sich im Anhang I der Marktüberwachungsverordnung 2019/1020/EU. Die folgende Auswahl von Produktkategorien mit CE-Kennzeichnungspflicht zeigt die Bandbreite:

  • Maschinen, Anlagen und technische Arbeitsmittel: Hierzu zählen beispielsweise Flurförderzeuge, Hubwagen, Werkzeugmaschinen und andere gewerblich genutzte Geräte, die unter die Maschinenrichtlinie fallen.
  • Medizinprodukte: Sämtliche Medizinprodukte, aktive implantierbare medizinische Geräte sowie In-vitro-Diagnostika.
  • Elektrische und elektronische Geräte: Alle elektrischen Betriebsmittel, die innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen arbeiten, sowie Geräte, die elektromagnetische Verträglichkeit gewährleisten müssen; dazu gehören auch Büroleuchten, elektrisch verstellbare Büromöbel und andere elektrotechnische Einrichtungsgegenstände.
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Arbeitskleidung mit Schutzfunktion, Sicherheitsschuhe, Helme, Atemschutzgeräte und andere PSA-Artikel.
  • Spielzeug: Alle Spielwaren, die in der EU verkauft werden, müssen die Anforderungen der Spielzeugrichtlinie erfüllen und entsprechend gekennzeichnet sein.
  • Bauprodukte: Zahlreiche Baumaterialien und Baukomponenten benötigen ebenfalls eine CE-Kennzeichnung nach der Bauproduktenverordnung.
  • Druckgeräte und Gasverbrauchseinrichtungen: Behälter, die unter Druck stehen, sowie Geräte, die mit Gas betrieben werden, fallen unter entsprechende Sicherheitsrichtlinien.
  • Geräte für explosionsgefährdete Bereiche: Spezielle Geräte und Schutzsysteme, die in Umgebungen mit Explosionsgefahr eingesetzt werden.

Wer ist verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften?

Die primäre Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften und ein korrektes Anbringen der CE-Kennzeichnung liegt beim jeweiligen Hersteller eines Produkts. Diese Verantwortung gilt unabhängig davon, ob der Hersteller innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union ansässig ist. Ein außereuropäischer Hersteller kann einen in der EU ansässigen Bevollmächtigten bestellen, der in seinem Namen handelt und die entsprechenden Pflichten übernimmt.

Neben dem Hersteller unterliegen aber auch Importeure und Händler einer Sorgfaltspflicht. Sie müssen sicherstellen, dass die von ihnen vertriebenen Produkte korrekt gekennzeichnet sind und die erforderliche technische Dokumentation sowie die EU-Konformitätserklärung vorliegen. Sie agieren somit ebenfalls als Kontrollinstanz in der Lieferkette.

Wie erlangen Unternehmen eine CE-Kennzeichnung?

Das Anbringen der CE-Kennzeichnung ist der letzte Schritt eines mehrstufigen Prozesses, des Konformitätsbewertungsverfahrens. Dieses Verfahren muss jeder Hersteller für sein Produkt systematisch durchlaufen, um zu gewährleisten, dass alle relevanten Anforderungen erfüllt und dokumentiert werden.

Schritt 1: Ermittlung der anzuwendenden Richtlinien und Normen

Zunächst muss der Hersteller ermitteln, welche EU-Richtlinien oder Verordnungen für das Produkt relevant sind. Ein und dasselbe Produkt kann mehreren Richtlinien gleichzeitig unterliegen. So muss beispielsweise eine elektrische Maschine sowohl die Maschinenrichtlinie als auch die Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit erfüllen.

Schritt 2: Prüfung der Anforderungen
Für jede anwendbare Richtlinie müssen die spezifischen Anforderungen ermittelt werden. Diese beziehen sich auf Produkteigenschaften, Herstellungsprozesse, Dokumentationspflichten und Kennzeichnungsvorschriften. Harmonisierte europäische Normen geben dabei konkrete technische Spezifikationen vor, deren Einhaltung die Konformität erleichtert.

Schritt 3: Einbindung einer benannten Stelle (falls erforderlich)
Bei bestimmten Produktkategorien oder Konformitätsbewertungsverfahren muss eine staatlich autorisierte Prüfstelle - eine sogenannte benannte Stelle - eingeschaltet werden. Dies ist beispielsweise bei Aufzügen, Druckgeräten oder persönlicher Schutzausrüstung höherer Risikokategorien der Fall. Die benannte Stelle führt dann Produkt- oder Qualitätssicherungsprüfungen durch.

Schritt 4: Durchführung der Konformitätsbewertung
Der Hersteller muss systematisch nachweisen, dass sein Produkt alle relevanten Anforderungen erfüllt. Dies umfasst Konstruktionsprüfungen, Funktionstests, Materialanalysen und vor allem eine umfassende Risikobeurteilung. Alle Gefährdungen, die von dem Produkt ausgehen könnten, müssen identifiziert, bewertet und durch geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden.

Schritt 5: Erstellung der technischen Dokumentation
Ebenfalls Pflicht ist eine vollständige technische Dokumentation. Diese muss unter anderem eine allgemeine Produktbeschreibung, Konstruktionszeichnungen, Berechnungen, Prüfberichte, die Risikobeurteilung sowie Betriebs- und Montageanleitungen enthalten. Die Dokumentation muss für mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden und den Behörden auf Anfrage vorgelegt werden können.

Schritt 6: Ausstellung der EU-Konformitätserklärung
Der Hersteller muss eine schriftliche EU-Konformitätserklärung erstellen. In diesem Dokument bestätigt er mit Datum und rechtsverbindlicher Unterschrift, dass das Produkt alle zutreffenden EU-Richtlinien erfüllt. Die Konformitätserklärung muss dem Produkt beiliegen oder zumindest auf Anfrage verfügbar sein.

Schritt 7: Anbringung der CE-Kennzeichnung
Nach erfolgreichem Abschluss der Konformitätsbewertung darf die CE-Kennzeichnung am Produkt angebracht werden. Sie muss gut sichtbar, leicht lesbar und dauerhaft sein. Die Mindesthöhe beträgt fünf Millimeter, wobei bei sehr kleinen Produkten unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen möglich sind. War eine benannte Stelle beteiligt, muss deren Kennnummer direkt nach dem CE-Zeichen angebracht werden.

Was ist der Unterschied zwischen CE-Kennzeichnung und Prüfzeichen?

Die CE-Kennzeichnung mit unabhängigen Prüfzeichen wie dem GS-Zeichen oder dem DGUV Test Zeichen gleichzusetzen, ist ein weit verbreiteter Irrtum. Dieser kann weitreichende Konsequenzen haben, weshalb die Unterschiede klar verstanden werden müssen.

Bei der CE-Kennzeichnung führt der Hersteller selbst die Konformitätsbewertung durch. Er prüft eigenverantwortlich, ob sein Produkt die Anforderungen der relevanten EU-Richtlinien erfüllt, erstellt die technische Dokumentation und bringt das CE-Zeichen an. Eine externe Überprüfung durch eine unabhängige Prüfstelle ist nur in bestimmten Ausnahmefällen vorgeschrieben, etwa bei Produkten mit besonders hohem Gefährdungspotenzial.

Im Gegensatz dazu stehen freiwillige Prüfzeichen wie das GS-Zeichen für "Geprüfte Sicherheit". Hier muss ein unabhängiges Prüfinstitut das Produkt eingehend untersuchen und dessen Sicherheit bestätigen. Zusätzlich erfolgt eine regelmäßige Überwachung der laufenden Produktion. Das GS-Zeichen geht damit deutlich über die Anforderungen der CE-Kennzeichnung hinaus und bietet Verbrauchern eine höhere Sicherheitsgewähr.

Die CE-Kennzeichnung ist rechtlich verpflichtend und stellt die Mindestvoraussetzung dar, um ein Produkt im europäischen Markt verkaufen zu dürfen. Prüfzeichen wie GS oder DGUV Test sind dagegen freiwillig, signalisieren aber eine höhere Prüftiefe und unabhängige Qualitätskontrolle.

Gibt es eine Überwachung des Marktes und Sanktionen bei Verstößen?

Die Einhaltung der Vorschriften zur CE-Kennzeichnung wird von staatlichen Behörden kontrolliert. In Deutschland sind dies je nach Produktbereich verschiedene Institutionen, etwa die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin oder die Regierungspräsidien der Länder.

Die Behörden führen Stichprobenkontrollen durch, reagieren auf Beschwerden und können bei Verstößen verschiedene Maßnahmen ergreifen. Dazu gehören Nachforderungen zur Vervollständigung der Dokumentation, Verkaufsverbote, Rückrufaktionen oder in schweren Fällen auch Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen.

Hersteller, die das CE-Zeichen missbräuchlich anbringen oder die erforderlichen Konformitätsbewertungsverfahren nicht ordnungsgemäß durchführen, können mit empfindlichen Strafen belegt werden. Auch das Inverkehrbringen von Produkten ohne erforderliche CE-Kennzeichnung ist eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet und mit Bußgeldern belegt werden kann.

Welche Bedeutung hat die CE-Kennzeichnung für Unternehmen und Konsumenten?

Für Verbraucher und gewerbliche Betriebe ist die CE-Kennzeichnung ein Hinweis darauf, dass ein Produkt grundlegende Sicherheitsanforderungen erfüllt. Allerdings sollte man sich bewusst sein, dass die CE-Kennzeichnung allein keine umfassende Sicherheitsgarantie darstellt.

Beim Kauf sicherheitsrelevanter Produkte, insbesondere im gewerblichen Bereich, empfiehlt es sich, zusätzlich auf unabhängige Prüfzeichen zu achten. Produkte mit GS-Zeichen, DGUV Test Zeichen oder vergleichbaren Zertifizierungen wurden von neutralen Stellen geprüft und bieten ein höheres Maß an Sicherheitsgewähr.

Betriebe, die Arbeitsmittel beschaffen, sollten nicht nur auf die CE-Kennzeichnung achten, sondern auch die Vollständigkeit der Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen prüfen. Die Dokumentation muss in deutscher Sprache vorliegen und alle erforderlichen Informationen für den sicheren Betrieb enthalten.

Fazit

Die CE-Kennzeichnung ist ein fundamentales rechtliches Instrument des europäischen Binnenmarktes. Sie dient in erster Linie dem Abbau von Handelshemmnissen, indem sie einen einheitlichen Rechtsrahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz vorgibt.

Für Hersteller ist sie die essentielle Voraussetzung für den Marktzugang, verbunden mit einer großen Eigenverantwortung für das Durchlaufen des Konformitätsbewertungsverfahrens und das Vorhalten der technischen Dokumentation. Dies ist jedoch mit dem großen Vorteil verbunden, dass durch die Erfüllung der EU-Regularien ein Markt aus 27 Staaten adressiert werden kann, anstatt in den 27 EU-Staaten individuelle Vorschriften zu erfüllen.

Für Verbraucher ist sie ein Signal der gesetzlichen Konformität, jedoch nicht mit einer umfassenden Qualitäts- oder Sicherheitsgarantie gleichzusetzen, wie sie freiwillige Prüfzeichen bieten.

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Unser Beratungs- & Unterstützungsansatz für CE

Wir unterstützen Sie umfassend auf dem Weg zur und bei der CE-Kennzeichnung Ihres Produkts:

  • Beratung: Identifikation der relevanten Richtlinien und Anforderungen. Optmierung Ihrer Prozesee & Verfahren.
  • Dokumentation: Unterstützung bei der Erstellung der technischen Dokumentation.
  • Prüfung: Durchführung der Konformitätsbewertung.
  • Erklärung: Hilfe bei der Erstellung der EU-Konformitätserklärung.
  • Schulung: Schulung Ihrer Mitarbeiter zu den Anforderungen und Verfahren.

Typische Herausforderungen

Welche EU-Richtlinien und Verordnungen gelten für mein Produkt?

Situation: Während der Entwicklung stellen Entwickler fest, dass gesetzliche Vorgaben unklar sind. Aufgrund paralleler Projekte bleibt wenig Zeit für eine umfassende Prüfung.

Herausforderung: Fehlende Eingaben führen später zu Projektverzögerungen durch Nacharbeiten.

Lösung von PCQ consulting: Wir identifizieren die geltenden Anforderungen und stellen diese Ihrem Team bereit, um Verzögerungen und Mehraufwand zu vermeiden.

Welche neuen Regelungen wurden erlassen?

Situation: Die EU erlässt regelmäßig neue Gesetze. Diese müssen beobachtet und umgesetzt werden.

Herausforderung: Neben Projektgeschäft fehlen Ressourcen für die notwendige Gesetzesbeobachtung.

Lösung von PCQ consulting: Wir überwachen EU-Veröffentlichungen, analysieren Änderungen und unterstützen Sie bei der Umsetzung, um Ressourcen zu schonen.

Ein Mitarbeiter mit CE-Fachwissen verlässt das Unternehmen kurz vor dem Produktlaunch.

Situation: Die Konformitätsbewertung steht noch aus, während ein Projektabschluss naht.

Herausforderung: Ein schnelles Fachwissen-Update im Team ist schwierig.

Lösung von PCQ consulting: Unsere Experten übernehmen die Konformitätsbewertung und erstellen bei Bedarf eine abschließende Konformitätserklärung, um den Verkaufsstart zu sichern.

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