Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) PCQ consulting
1. Allgemeine Grundlagen
PCQ consulting (im Folgenden kurz „PCQ“) erbringt sämtliche Leistungen auf Grundlage dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (kurz „AGB“) und eines individuellen schriftlichen Angebots von PCQ.
PCQ consulting erbringt Leistungen ausschließlich für Unternehmen und für geschäftliche Aktivitäten und nicht für privat Personen.
Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, auch wenn in einem Angebot von PCQ nicht ausdrücklich darauf verwiesen wird.
Abweichende Geschäfts-, Vertrags- und/oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, wenn PCQ diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.
Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden und Erklärungen sind nur in Schriftform nach Bestätigung durch PCQ gültig.
Sofern individualvertragliche Vereinbarungen getroffen worden sind oder getroffen werden, haben diese Vorrang vor den Bestimmungen dieser AGB. Diese AGB gelten dann ergänzend, sofern und soweit im Individualvertrag nichts oder nichts Abweichendes geregelt ist.
2. Umfang der Dienstleistungen & Vertragsabschluss
Der Umfang der Dienstleistungen von PCQ richtet sich nach dem schriftlichen Angebot von PCQ. Angebote können sowohl individuell erstellt oder allgemein, wie auf der PCQ Webseite, bereitgestellt werden.
Angebote sind vier Wochen gültig, soweit im Angebot nichts anderes angegeben ist.
Mit der Annahme des Angebotes stimmt der Auftraggeber zu, dass die angebotenen Leistungen von PCQ Empfehlungen beinhalten können, PCQ aber weder für deren Umsetzung noch für Entscheidungen, die auf den Empfehlungen basieren oder deren Umsetzung dienen, verantwortlich oder haftbar ist.
Der Vertrag kommt mit Annahme des von PCQ übermittelten Angebots zustande. Die Annahme erfolgt als mit Eingang der Beauftragung in Form einer Bestellung, eines formlosen Auftrages mit eindeutiger Willenserklärung per E-Mail oder durch die Annahme des Angebots auf der PCQ Webseite bei PCQ.
3. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass PCQ auch ohne besondere Aufforderung alle notwendigen Informationen bzw. Daten zeitgerecht zur Verfügung gestellt und die erforderlichen zuverlässigen, korrekten und vollständigen Auskünfte erteilt werden. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von PCQ vorliegen oder bekannt werden.
Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und PCQ bedingt, dass PCQ über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen, die in Zusammenhang mit den zu erbringenden Leistungen stehen, umfassend informiert wird.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Voraussetzungen, wie im Angebot festgehalten, richtig sind.
Der Auftraggeber wird alle Entscheidungen, die zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind, zeitnah treffen und allenfalls erforderliche Zustimmungen einholen (z.B. Zustimmungen der Geschäftsführung, des Aufsichtsrats, der Mitarbeiter etc.).
Sofern die vereinbarten Dienstleistungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers erbracht werden, wird der Auftraggeber die notwendige Büroinfrastruktur kostenlos bereitstellen und dafür sorgen, dass alle organisatorischen Rahmenbedingungen vorliegen und eine ungestörte Leistungserbringung gewährleistet ist.
Wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten verletzt oder sonstige Umstände außerhalb der Einflusssphäre von PCQ vorliegen, welche PCQ an der Erbringung der vereinbarten Leistungen hindern, verschiebt sich ein vereinbarter Terminplan (Meilensteine).
Darüber hinaus ist PCQ berechtigt, dem Auftraggeber allfällige Mehrkosten (z.B. Wartezeiten der eingesetzten Mitarbeiter) in Rechnung zu stellen.
4. Durchführung der Dienstleistungen
PCQ schuldet die Erbringung der im Angebot bezeichneten Leistungen, nicht aber einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Leistungen zu kostenlosen oder kostenfreien Angeboten sind freiwillige Leistungen von PCQ. Daher bedingt die Beauftragung eines kostenlosen oder kostenfreien Angebots keine Schuld von PCQ zur Erbringung der Leistungen oder begründet einen Rechtsanspruch gegen PCQ auf Leistungserbringung. Dies gilt vor allem, wenn auf Grund von Überlastung die Erbringung der im Angebot bezeichneten Leistungen nicht möglich ist.
PCQ ist berechtigt, die vom Auftraggeber erteilten Auskünfte und übergebenen Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist PCQ nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten festzustellen.
PCQ wird sich bemühen, dem Wunsch des Auftraggebers nach dem Einsatz bestimmter Mitarbeiter zu entsprechen, behält sich aber ausdrücklich vor, Mitarbeiter nach eigenem Ermessen einzusetzen und neu zuzuordnen, wie es für die Erbringung der Leistungen angemessen, zweckdienlich und möglich ist.
PCQ ist berechtigt, vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise durch Kooperationspartner oder sachkundige Dritte durchführen zu lassen.
5. Nutzungsrechte, Schutz des geistigen Eigentums, Vertraulichkeit
Alle von PCQ in Papierform oder in elektronischer Form zur Verfügung gestellten Unterlagen (insbesondere Angebot, Analysen, Stellungnahmen, Präsentationen etc.) sind geistiges Eigentum von PCQ. Der Auftraggeber erkennt die ausschließlichen Rechte von PCQ an den Unterlagen an, mögen die Unterlagen urheberrechtlich, markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt sein oder nicht.
Der Auftraggeber darf die überlassenen Unterlagen während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für jene eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden, die vom Vertrag und dem konkret vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Analysen, Stellungnahmen, Präsentationen etc. von PCQ abzuändern.
Ohne die vorherige schriftliche Zusage von PCQ ist es dem Auftraggeber untersagt, die Unterlagen zur Gänze oder auszugsweise an Dritte weiterzugeben, öffentlich wiederzugeben, daraus zu zitieren oder Dritten gegenüber darauf Bezug zu nehmen. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Zustimmung von PCQ eingeholt hat, wenn sich das wirtschaftliche Umfeld und die relevanten Rahmenbedingungen seit der Einholung der Zustimmung geändert haben und/oder die Dienstleistung mittlerweile überholt ist. Eine Ausnahme hiervon besteht nur dann, wenn anwendbare Gesetze, Bestimmungen, Regeln und berufliche Verpflichtungen einer Einschränkung der Offenlegung entgegenstehen.
Im Fall einer Verletzung der Vorgaben der beiden vorangehenden Absätze ist PCQ von jeder Haftung für allfällige Schäden, die daraus resultieren, frei.
Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und PCQ erfordert strikte Vertraulichkeit. Diese gilt sowohl für diese Geschäftsbedingungen als für alle im Zusammenhang mit diesen AGB ausgetauschten Informationen, unabhängig davon ob sie von der offenlegenden Partei als vertraulich bezeichnet wurden oder nicht. Der Empfänger verpflichtet sich, die ausgetauschten Informationen hinreichend bzw. den geltenden berufsständigen Grundsätzen entsprechend zu schützen, diese lediglich für die Durchführung dieses Vertrages zu verwenden und sie nur insofern zu vervielfältigen, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die Dritten oder dem Empfänger bereits bekannt sind oder allgemein oder öffentlich zugänglich sind.
PCQ, seine Mitarbeiter und seine Kooperationspartner verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrags. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht oder wenn PCQ vom Auftraggeber ausdrücklich von der Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden wurde.
6. Datenschutz
PCQ ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) hinsichtlich aller im Rahmen des Auftrages verarbeiteter personenbezogenen Daten. PCQ ist berechtigt, personenbezogene Daten, welche PCQ anvertraut wurden, im Rahmen der Tätigkeit zu verarbeiten, in elektronisch verwalteten Dateien zu speichern und durch Dritte, mit denen eine entsprechende Auftragsverarbeitervereinbarung im Sinn des Art. 28 DSGVO abgeschlossen wurde, verarbeiten zu lassen.
PCQ verpflichtet sich und seine Mitarbeiter zur Wahrung des Datengeheimnisses gemäß den jeweils geltenden Bestimmungen der DSGVO sowie des Datenschutzgesetzes in seiner jeweils geltenden Fassung.
PCQ wird dem Auftraggeber regelmäßig Informationen und Ankündigungen über die von PCQ angebotenen Dienstleistungen, Veranstaltungen etc. im angemessenen Umfang per E-Mail übermitteln. Der Auftraggeber kann dieser Übermittlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen bzw. seine Zustimmung widerrufen.
Nach erfolgtem Widerspruch/Widerruf werden die für die Informationserteilung notwendigen personenbezogenen Daten (Anrede, Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Postadresse, Telefonnummer, Telefaxnummer) nicht mehr für diesen Zweck verarbeitet und gelöscht. Durch den Widerspruch/Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Zustimmung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten nicht berührt.
PCQ verwendet zur Sicherung der verarbeiteten Daten unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schwere der Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen geeignete und stets an den aktuellen Stand der Technik angepasste technische und organisatorische Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Datenverarbeitung gemäß den Vorgaben der DSGVO erfolgt. In Ermangelung einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall erfolgt die elektronische Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und PCQ bzw. vice versa in unverschlüsselter und unsignierter Form, womit das Mitlesen oder die Manipulation durch Dritte nicht mit Sicherheit ausgeschlossen ist.
Weitere Details zum Datenschutz und insbesondere zu den Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO sind der Website pcq.consulting/datenschutz zu entnehmen.
7. Honorar
Die Höhe des Honorars von PCQ richtet sich nach Art und Umfang der vereinbarten Leistungen und ist im Angebot von PCQ angegeben. Bei Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung wird ein angemessenes Honorar geschuldet. Bei ausdrücklich als kostenlos oder kostenfrei beschriebenen Leistungen wird kein Honorar geschuldet.
Allfällige Reisespesen der Mitarbeiter von PCQ und Barauslagen werden gesondert verrechnet.
Die Rechnungslegung erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – monatlich im Nachhinein.
Die Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Allfällige Einwendungen gegen Rechnungen müssen innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt schriftlich gegenüber PCQ geltend gemacht werden. Die Unterlassung von Einwendungen innerhalb dieser Frist gilt als Anerkennung der Rechnung.
Bei Zahlungsverzug ist PCQ berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz (gemäß §247BGG) zu verrechnen. Weiters ist PCQ berechtigt, laufende Leistungen vorläufig einzustellen und nach erfolgloser Mahnung vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber trägt alle angefallenen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen sowie Rechtsverfolgungskosten.
8. Kündigung
Der Vertrag kann - soweit nicht anders vereinbart - von beiden Seiten schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
PCQ behält sich vor, die Geschäftsbeziehung mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise, mittels schriftlicher Mitteilung, zu beenden, wenn sich herausstellt, dass (i) auf Grund einer Änderung von Gesetzen, der Rechtsprechung oder sonstiger Vorschriften oder (ii) auf Grund der Änderung sonstiger Umstände (unter anderem Änderungen der Eigentumsverhältnisse an Unternehmen oder verbundenen Unternehmen) eine Fortführung des Auftrags rechtswidrig wäre, insbesondere wenn die Auftragsfortführung im Widerspruch zu Unabhängigkeitsbestimmungen und Berufsgrundsätzen stünde oder zu Interessenkonflikten führen würde.
Der Auftraggeber vergütet PCQ die bis zum Ablauf des Vertragsverhältnisses erbrachten Leistungen und entstandenen Aufwendungen und entschädigt PCQ für alle im Zusammenhang mit der Kündigung entstandenen Kosten und Aufwendungen.
9. Haftung
PCQ haftet für Schäden nur, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist jedenfalls ausgeschlossen. Dies gilt gleichermaßen, wenn sich PCQ zur Vertragserfüllung Dritter bedient.
Für entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden, mittelbare und indirekte Schäden sowie reine Vermögensschäden jeder Art haftet PCQ keinesfalls.
Die Haftung von PCQ ist darüber hinaus der Höhe nach mit der Auftragssumme beschränkt, jedoch maximal mit EUR 200.000,-. Als einzelner Schadensfall ist die Summe der Schadenersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten zu verstehen, die sich aus einer einheitlichen Leistung ergeben. Für Schäden, die im Rahmen mehrerer gleichartiger, einheitlicher Leistungen aufgrund mehrerer auf dem gleichen fachlichen Fehler beruhenden Verstöße entstanden sind, haftet PCQ gleichfalls nur bis zur Auftragssumme bzw. bis maximal EUR 200.000,-.
Falls nach Auffassung des Auftraggebers das mögliche Schadensvolumen den vorgenannten Betrag übersteigt, wird PCQ auf Verlangen des Auftraggebers versuchen, eine Zusatzversicherung zur bestehenden Haftpflichtversicherung abzuschließen, die dieses Risiko abdeckt, sofern der Auftraggeber die hierfür anfallende Versicherungsprämie übernimmt.
Allfällige Schadenersatzansprüche müssen bei sonstigem Ausschluss innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis des Schadens, spätestens jedoch drei Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
Zieht PCQ zur Erbringung seiner Dienstleistungen einen Dritten, z.B. ein datenverarbeitendes Unternehmen, einen Kopperationspartner oder einen Rechtsanwalt hinzu und unterrichtet den Auftraggeber hiervon schriftlich, so ist PCQ von der Haftung befreit und haftet dem Auftraggeber gegenüber nur für von PCQ zu vertretenden Schaden. Der hinzugezogene Dritte haftet gegenüber dem Auftraggeber für den von ihm zu vertretenden Schaden.
Eine Haftung von PCQ gegenüber anderen Personen als dem Auftraggeber wird ausdrücklich ausgeschlossen. Werden Unterlagen von PCQ mit Zustimmung an Dritte weitergegeben, wird eine Haftung von PCQ dem Dritten gegenüber dadurch nicht begründet. Sollte PCQ ausnahmsweise gegenüber einem Dritten haften, so gelten die oben angeführten Haftungsbeschränkungen nicht nur im Verhältnis zwischen PCQ und dem Auftraggeber, sondern auch gegenüber dem Dritten. In jedem Fall der Geltendmachung von Schadenersatzforderungen eines Dritten gegenüber PCQ wird der Auftraggeber PCQ vollkommen schad- und klaglos halten.
10. Loyalität, Abwerbeverbot
Während der Laufzeit dieses Vertrages und während einer weiteren Frist von zwölf Monaten nach Beendigung der Dienstleistungen ist es dem Auftraggeber untersagt, Mitarbeiter von PCQ oder PCQ Partnerunternehmen, die mit der Erfüllung des Vertrages befasst waren, zu beschäftigen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung hat der Auftraggeber eine Konventionalstrafe in Höhe von EUR 50.000,00 zu bezahlen.
11. Schlussbestimmungen
PCQ ist berechtigt, das Unternehmen des Auftraggebers und das Projekt in seine Referenzliste aufzunehmen d.h. Unternehmensname, Unternehmenskennzeichen bzw. Marken und eine allgemeine Beschreibung über das Projekt zu erfassen. Diese Referenzliste und deren Inhalte darf PCQ Dritten zeigen oder Ihnen gegenüber erwähnen oder auflisten. Der Auftraggeber erklärt sich in angemessenem Umfang bereit, nach vorheriger Mitteilung über PCQ Auskünfte zu geben. Der Auftraggeber erklärt sich ebenfalls bereit eine Anfrage von PCQ zur Nennung als Referenz bspw. auf der PCQ Webseite positiv zu beurteilen.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von PCQ auf Dritte zu übertragen.
PCQ verwendet hochwertige Technologie, um unerwünschte E-Mails (Spam) zu erkennen und herauszufiltern. Dennoch kann es vorkommen, dass ein E-Mail irrtümlich als Spam qualifiziert wird. PCQ kann daher nicht garantieren, dass E-Mails des Auftraggebers beim gewünschten Empfänger auch tatsächlich ankommen.
Auf alle aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden oder mit ihm in Zusammenhang stehenden Ansprüche findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Gerichtsstand ist der Sitz von PCQ, Pforzheim.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Die Vertragsparteien sind dann verpflichtet, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahekommt.
© 2025 PCQ consulting // gültig ab Januar 2025