Ökodesign-Verordnung - Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR)
Am 13. Juni 2024 wurde die neue Ökodesign-Verordnung 2024/1781/EU (ESPR) vom Europäischen Parlament und Rat verabschiedet. Darin wird unter anderem der digitale Produktpass festgelegt. Aber wozu? Die EU zielt mit der Ökodesign-Verordnung darauf ab, die Nachhaltigkeit von Produkten aber auch die Nachhaltigkeit der Produktion zu verbessern und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen. Neben spezifischen technischen Anforderungen, die über delgierte AKte geregelt werden, legt die Ökodesign-Verordnung auch fest, dass Produkte mit einem digitalen Produktpass versehen werden müssen, der die gesamte Lebenszeit des Produktes verfolgt und abbildet. Somit gibt der digitale Produktpasse transparent Auskünft wie nachhaltig, reparierbar und wiederverwendbar ein Produkt ist.
Neue EU-Ökodesign-Verordnung: Ein Schritt Richtung Nachhaltigkeit
Allgemeine Informationen
Was ist die Ökodesign-Verordnung (ESPR)?
Die Ökodesign-Verordnung 2024/1781/EU ist eine Überarbeitung der bereits seit 2009 bestehenden Ökodesign-Richtline 2009/125/EG und ersetzt diese. Wobei dieser Ersatz schrittweise bis 2030 erfolgt. Allerdings sollte diese scheinbar lange Übergangsfrist nicht als Einladung verstanden werden, die neue Ökodesign-Verordnung 2024/1781/EU erst in einigen Jahre zu beachten, da große Veränderungen und viele Aufgaben auf die Hersteller zukommen. Diese müssen teilweise früh im Entwicklungsprozess berücksichtigen werden. Daher ist die scheinbar lange Übergangsfrist eher als der Herausforderung angemessen zu verstehen und ein Indiz für den zu erwartenden Aufwand.
Welche Ziele verfolgt die EU mit der Ökodesign-Verordnung (ESPR)?
Am 28. Juni 2024 wurde die neue Ökodesign-Verordnung 2024/1781/EU oder Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) veröffentlicht, nachdem diese zuletzt am 13. Juni 2024 vom Europäischen Parlament und Rat verabschiedet worden war. Mit der Ökodesign-Verordnung 2024/1781/EU (ESPR) zielt die EU darauf ab, die Nachhaltigkeit der Produktion von Produkten und von den Produkten selbst zu verbessern und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen. Hier geht es also neben den technischen Anforderungen somit auch um Aufgaben, die unter den Stichworten “Refuse, Reduce, Repair, Reuse, Recycle” bekannt sind. Als zentrales Element wird mit der Ökodesign-Verordnung 2024/1781/EU (ESPR) der digitale Produktpass eingeführt. Dieser wird Informationen zum Produkt, zu Produktion aber auch zur gesamten Lebenszeit des Produktes enthalten. Das heißt der digitale Produktpass ist ein digitales Abbild des Produktes über den gesamten Zeitraum von der Produktion über die Nutzung, Reparatur bis hin zur Wiederverwertung oder Entsorgung. Da der Produktpass für jeden einsehbar sein wird, entsteht Transparenz über die Nachhaltigkeit der Produkte. Zudem kann durch die Standardisierung des Produktpasses jeder die Nachhaltigkeit verschiedener Produkte aus einer Produktgruppe vergleichen. Damit jedoch intellektuelles Eigentum und Know-how geschützt bleiben und keine Verzerrung des Wettbewerbs entsteht, sind nicht alle Informationen für jeden einsehbar.
Details zum Produktpass ebenso wie betroffene Produktgruppen und technische ebenso wie ökologische Anforderungen werden nicht direkt in der Ökodesign-Verordnung 2024/1781/EU (ESPR) festgelegt, sondern durch die EU-Kommission in delegierten Rechtsakten geregelt. Die Ökodesign-Verordnung 2024/1781/EU (ESPR) ist damit wie die Ökodesign-Richtline 2009/125/EG eine Rahmenverordnung, die im Grunde ein Framework von Regularien ermöglicht. Insgesamt ist jedoch klar, dass vielmehr Produktgruppen von der Ökodesign-Verordnung 2024/1781/EU (ESPR) betroffen sein werden als von der Ökodesign-Richtline 2009/125/EG. Warum? Die Ökodesign-Richtline 2009/125/EG legte den Fokus auf Energieverbrauch und Ressourceneffizienz. Daher wurden primär Produktgruppen adressiert, die in Hohen Stückzahlen am Markt vertreten oder besonders verbrauchsintensiv sind. Mit dem “Green Deal”, den die EU seit ca. 2020 verfolgt steht nun neben der Energieeffizienz und Ressourcenschonung das Thema Kreislaufwirtschaft im Fokus. Da eine Kreislaufwirtschaft logischerweise davon abhängt, dass alle sich beteiligen, ist sachlogisch eine breite Umsetzung nötig. Dies wird auch in den Erläuterungen im Vorwort des Entwurfes der Ökodesign-Verordnung als auch in der Veröffentlichung des EU-Parlamentes zur Thema ÖkoDesign sichtbar.
Fazit
Die neue Ökodesign-Verordnung stellt einen wichtigen Schritt in Richtung nachhaltiger Produktgestaltung dar und unterstützt die Ziele des Green Deals als Aktionsplan der EU. Unternehmen sind nun gefordert, ihre Produktionsprozesse anzupassen und die neuen Anforderungen umzusetzen.
Nach und nach werden wir hier weitere Interpretationen und Analysen bereitstellen. Stay tuned.
Quellen und Links
Veröffentlichung der Ökodesign-Verordnung im Amtsblatt der EU: eur-lex.europa.eu/espr
Seite der Eu-Kommission zur Ökodesign-Verordnung: commission.europa.eu/sustainable-products/espr
Lesenswerte Präsentation der EU-Commision zur Ökodesign-Verordnung: commission.europa.eu/ESPR-Webinar.pdf
Entwurf der Ökodesign-Verordnung wie dem EU-Parlament vorgestellt (PDF, englisch): europarl.europa.eu/2022-0142.pdf
Ablauf des Gesetzgebungsverfahren inklusive Status (englisch): europarl.europa.eu/2022/0095(COD)
Berichtsseite des EU-Parlaments zur Ökodesign-Verordnung: europa.eu/legislative-train/file-sustainable-products-initiative